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Verhinderungspflege

Auch pflegende Angehoerige brauchen mal eine Pause – sei es durch Urlaub, Krankheit oder aus anderen persoenlichen Gruenden. Unsere Verhinderungspflege springt genau dann ein, wenn Sie Entlastung brauchen.

Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege gemaess §39 SGB XI. In dieser Zeit uebernehmen wir die Betreuung Ihrer Liebsten – zuverlaessig, professionell und mit viel Herz.

Ob stundenweise oder ueber mehrere Tage hinweg: Wir sorgen dafuer, dass die Pflege reibungslos weiterlaeuft und Ihre Angehoerigen bestens versorgt sind.

Verlassen Sie sich auf unser erfahrenes Team – wir sind da, wenn Sie uns brauchen.